Im Alter oder mit einer schweren Krankheit kann der Alltag eines Menschen deutlich beschwerlicher werden. Wird ein Wohnungsumbau notwendig, erkennt das ...
Im Alter oder mit einer schweren Krankheit kann der Alltag eines Menschen deutlich beschwerlicher werden. Wird ein Wohnungsumbau notwendig, erkennt das Finanzamt die Kosten an - aber nicht immer.Wer etwa das Bad altersgerecht umbauen möchte, kann die Kosten dafür unter Umständen steuerlich geltend machen. Das Finanzamt will allerdings Nachweise, dass eine Maßnahme erforderlich war.
Als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt das Finanzamt Aufwendungen, die zur Heilung einer Krankheit beitragen oder sie zumindest erträglicher machen. Dazu zählt eben auch die Herstellung eines existenznotwendigen Wohnbedürfnisses, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Das Gesetz stellt dabei immer auf den Ist-Zustand ab.
Schick und barrierefrei: Wer altersgerecht umbauen und den Aufwand steuerlich geltend machen möchte, sollte geeignete Nachweise erbringen können. Der Verweis auf einen sich möglicherweise verschlechternden Zustand ist nicht ausreichend.Vorausschauendes Handeln eines Steuerzahlers kann daher nicht begünstigt werden.
Das Finanzgericht Nürnberg bestätigte die Auffassung des Finanzamts später . Es sah zwar die Sinnhaftigkeit der Umbaumaßnahmen, sprach ihnen aber die Zwangsläufigkeit ab. Den Steuerpflichtigen habe es freigestanden, einen alters- beziehungsweise behindertengerechten Umbau des Wohnhauses im Streitjahr oder auch erst später vorzunehmen. Nach Auffassung des Gerichts gab es kein unausweichliches Ereignis, dass einen sofortigen Umbau notwendig gemacht hätte.
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