Die Bundesregierung ist von ihrer am Montag geäußerten Position zur Einführung einer anlasslosen Pflichtspeicherung für IP-Adressen wieder abgerückt.
Nachdem am Montag die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann überraschend bekannt gegeben hatte, dass die Bundesregierung sich für die Einführung einer IP-Speicherpflicht ausspreche, hat die Bundesregierung über die Silvestertage nun doch wieder Beratungsbedarf entdeckt. Das gab der zweite stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner am Mittag in Berlin bekannt.
Büchners heutige Äußerungen sind damit die Verkündung einer erneuten Kehrtwende: "Es geht um die rechtssichere Speicherpflicht von IP-Adressen, die im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus essenziell ist und inzwischen vom Europäischen Gerichtshof nicht nur für zulässig, sondern für erforderlich erklärt wurde", erklärte Christiane Hoffmann am Montag in der Regierungspressekonferenz.
Zuständiger Chefverhandler für die Grünen in strittigen Kabinettsangelegenheiten ist deren Kanzlerkandidat Robert Habeck, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister. Das Vorratsdatenspeicherungs-Thema ressortiert gemäß Koalitionsvertrag im Bundesjustizministerium, für das nach dem Ausscheiden der FDP mit Volker Wissing ein Liberaler, nunmehr ohne Parteibuch, verantwortlich zeichnet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte sich klarausgesprochen.
Bundesregierung Verbindungsdaten Vorratsdatenspeicherung
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