Nürnberg - In wenigen Tagen starten auch in Bayern die Sommerferien und für viele Menschen geht es in den langersehnten Urlaub. Doch immer wieder erhalten Urlauber am Ende des Monats hohe Handy-Rechnungen, da sie in Kostenfallen tappen.
Am 15. Juni 2017 trat die EU-Roaming-Verordnung in Kraft. Diese soll Verbraucher vor unnötig hohen Handyrechnungen im Urlaub bewahren. Sei 2022 herrscht eine Neufassung der Verordnung. Zusätzliche Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland wurden somit praktisch abgeschafft. Urlauber können somit ihren Tarif in der EU quasi genauso nutzen wie daheim. Jedoch gibt es einige wenige Ausnahmen, die Touristen immer wieder in Kostenfallen tappen lassen.
So muss man bei internationalen Verbindungen aufpassen, da diese nicht in der EU-Roaming-Verordnung beinhaltet sind. Bevor man in den Urlaub fährt, rät die Verbraucherseite, den Tarif zu prüfen, um zu sehen, welche Roaming-Regelung fürs Ausland im Vertrag stehen. Achtung bei Kreuzfahrten Kreuzfahrten können Handy-technisch eine sehr teure Angelegenheit werden, denn auf dem Meer gelten die EU-Roaming-Tarife nicht.
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