Vorsorgeregister: Ärzte können hinterlegte Vorsorgedokumente einsehen

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Vorsorgeregister: Ärzte können hinterlegte Vorsorgedokumente einsehen
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Ärzte können Abschriften von Patientenverfügungen nun digital im Vorsorgeregister abrufen. Ein Allgemeinmediziner sieht einen ersten Schritt – mit Grenzen.

Seit Oktober 2026 können elektronische Abschriften von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Bislang enthielt das Register Angaben dazu, dass eine Verfügung besteht, wer als Vertrauensperson eingetragen ist und wo die Urkunde aufbewahrt wird.

Liegt künftig eine Abschrift vor, können behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte auch ihren Inhalt am Bildschirm lesen. Die Hinterlegung ist freiwillig und erfolgt nicht automatisch für bereits registrierte Dokumente.im Netz der Telematikinfrastruktur . Für den Zugang benötigen Ärztinnen und Ärzte eine TI-Anbindung, einen aktivierten elektronischen Heilberufsausweis, ein Kartenlesegerät und dieDer Zugriff ist auf einen bestimmten Zweck beschränkt: Behandelnde Ärztinnen und Ärzte dürfen das Register abfragen, soweit dies für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist.

Eine hinterlegte Abschrift können sie dann im Volltext ansehen. Fehlt sie, erhalten sie weiterhin nur die registrierten Angaben zur Vorsorgeverfügung und gegebenenfalls zur Vertrauensperson. , Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden. Sie müssen die vorsorgende Person identifizieren; Notariate stützen sich dabei auf ihre Identitätsfeststellung bei der Beurkundung.

Zulässig sind einfache elektronische oderFür den Allgemeinmediziner Klaus Weckbecker, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universität Witten/Herdecke, ist die Neuerung ein Schritt in die richtige Richtung, da Dokumente nun zentral verfügbar seien. An der Qualität ihres Inhalts ändere das aber nichts.

„Jetzt sind die schlecht erstellten Dokumente nur besser auffindbar. “ Weckbecker sieht das Problem nicht allein beim Zugriff auf die Dokumente. In seiner Antwort an heise online führt er aus: „Unsere Gesellschaft und unser Gesundheitssystem sind geprägt von maximaler Therapie ohne Rücksicht auf die Situation und den Willen des konkreten Patienten. Der Wille des Patienten oder der Patientin hat bisher keine hohe Priorität und wird meist gar nicht erfragt.

Hier müssen wir alle umdenken! Der Wille des Patienten muss eine hohe Priorität haben, ermittelt und dokumentiert werden.

“Auch die Finanzierung der Versorgung kritisiert er ausdrücklich: „Zahlreiche wirtschaftliche Fehlanreize fördern zudem maximale Therapie. Hier stände der Patientenwille oft nur im Weg. Wirtschaftliche Anreize für die Ermittlung und Beachtung des Patientenwillens fehlen“. Stattdessen mindere eine Therapiebegrenzung auf Grund des Patientenwillens den Gewinn des Krankenhauses.

„Diese Fehlanreize müssen abgebaut werden,“ so Weckbecker. Für Beratung und die regionale Etablierung gibt es laut Weckbecker bislang kaum Mittel. Er fordert, die flächendeckende Etablierung eines Systems für „Advance Care Planning“ zu finanzieren, zum Beispiel durch die Krankenkassen. Er spricht sich für eine Behandlung aus, die dem Willen der jeweiligen Person entspricht.

Bislang tragen die Krankenkassen die Kosten einer solchen gesundheitlichen Versorgungsplanung nur in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin sowie Patienten- und Sozialverbände fordern seit Jahren eine Ausweitung; sie kritisieren, dass die kassenfinanzierte Versorgungsplanung bislang auf den stationären Bereich beschränkt ist und ambulant versorgte Pflegebedürftige außen vor lässt. Das Register erleichtert somit den Zugang zu hinterlegten Dokumenten.

Ob eine Patientenverfügung den Willen für die konkrete Behandlungssituation klar beschreibt und ob dieser Wille in der Versorgung umgesetzt wird, ist eine davon getrennte Frage. ; jede zusätzliche Vertrauensperson kostet online 3,50 Euro mehr. Kosten für die Tätigkeit der beauftragten Stelle können hinzukommen. Übernimmt ein Notariat die Registrierung, können die Registergebühren dagegen sinken.

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