München - Seit Anfang August können Fischotter im Osten Bayerns leichter entnommen werden. Umweltschützer zweifeln seit Längerem die Wirksamkeit der Maßnahme an - nun klagen sie auch dagegen.
- Seit Anfang August können Fischotter im Osten Bayerns leichter entnommen werden. Umweltschützer zweifeln seit Längerem die Wirksamkeit der Maßnahme an - nun klagen sie auch dagegen.
Die Deutsche Umwelthilfe und der Bund Naturschutz klagen gegen den erleichterten Abschuss von Fischottern in Bayern. Die Maßnahme "ist eine Scheinlösung für die bayrische Teichwirtschaft, dafür aber willkommenes Wahlkampfgetöse für Markus Söder", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und spricht von "massiven" Rechtsunsicherheiten.
Seit 1. August greift im Freistaat eine neue Verordnung, die es in Ostbayern einfacher macht, Fischotter zu erlegen. In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz mit Ausnahme von Neumarkt können seitdem Fischotter ohne einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden. "Wir stehen mit dieser Entscheidung den Betrieben in diesen seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft besonders geprägten Regionen zur Seite.
Aus Sicht der Umweltschützer verstößt die Landesregierung mit der geänderten Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung gegen nationales und EU-Recht, sie müsse deshalb für unwirksam erklärt werden. Bis dahin fordern die Umweltverbände in einem gleichzeitig eingereichten Eilantrag die sofortige Aussetzung der Verordnung. Zwar erlaube die geänderte Fassung den Abschuss nur in Ausnahmefällen, diese seien aber unzureichend definiert.
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