Dass im Bundestag künftig rund einhundert Abgeordnete weniger sitzen, ist ein großer Verdienst der Ampel. Reformbedarf bleibt beim Wahlrecht dennoch.
Wahlrecht-Urteil vom Verfassungsgericht: Abspeckkur mit Schönheitsfehlern Dass im Bundestag künftig rund einhundert Abgeordnete weniger sitzen, ist ein großer Verdienst der Ampel. Reformbedarf bleibt beim Wahlrecht dennoch.
Kaum war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform öffentlich, riefen CSU-Chef Markus Söder und andere Politiker der Union lautstark: „Schon wieder eine Klatsche für die Ampel!“ Das aber stimmt nur zum Teil – und auch nur zu einem kleinen. Im Kern hat Karlsruhe die Reform, die die Ampelfraktionen im März 2023 im Bundestag beschlossen haben, bestätigt. Und das ist gut so.
Gut ist aber auch, dass die Richter*innen in Karlsruhe das neue Wahlgesetz der Ampel in einem wichtigen Punkt korrigieren: Die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel bei gleichzeitiger Geltung der Fünfprozenthürde erklärten sie für verfassungswidrig; jener Klausel also, nach der Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, aber mindestens drei Direktmandate holen.
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