Was Sie wissen müssen: Sanierungszwang trifft auch Mieter - doch es gibt einige Ausnahmen
Keine Öl- und Gasheizungen mehr, dafür die Pflicht – oder eher der Zwang – zur energetischen Sanierung: Innerhalb kürzester Zeit schrecken mehrere geplante Regulierungen Hausbesitzer auf. Denn der Wunsch der Politiker bedeutet vor allem eines: kostspielige Investitionen. Experten wie BauphysikprofessorinAllerdings müssen sich auch Mieter gefasst machen. Denn diese Kosten werden umgewälzt, sagt Lukas Siebenkotten, Präsident des Mieterbunds.
Die Zahl erklärt sich aus dem, was der Vermieter jährlich auf die Mieter umlegen darf – und zwar acht Prozent jährlich für Kosten, die füraufgewendet werden müssen. So hält es der Paragraf 559 des BGB fest. Der Hausbesitzerverbund Haus & Grund rechnet gegenüber der Zeitung vor: Wenn die Sanierung einer 80-Quadratmeter-Wohnung 30.
Diese Höhe bleibt dann natürlich bestehen – obwohl der Vermieter nach zwölf Jahren die Kosten reingeholt hat und dann an der Sanierung verdient. Mieterbund-Präsident Siebenkotten fordert daher, das Gesetz abzuschaffen.Allerdings müssen Mieter nicht direkt in Panik verfallen.
Im obigen Beispiel wäre die Erhöhung zulässig – für die Sanierung würde die Miete der 80-Quadratmeter-Wohnung nur um 2,50 Euro steigen. In anderen Fällen wiederum wäre eine Erhöhung unzulässig.Ein Vermieter modernisiert in einem 1000-Quadratmeter-Mehrfamilienhaus Dämmung und Badezimmer für 500.000 Euro. Davon darf er 40.000 Euro pro Jahr umlegen, pro Quadratmeter also 40 Euro.
Ebenfalls wichtig: Wenn Reparaturen ohnehin nötig gewesen wären, dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden. „Notwendige Instandhaltungen und Reparaturen am Gebäude muss der Vermieter selbst bezahlen“, erklären die. Im Beispiel: „Die Dämmung kostet 100.000 Euro. Darin enthalten sind 25.000 Euro fürs Baugerüst. Diese Kosten wären aber auch für Reparaturen am Außenputz angefallen. Die Reparatur des Putzes hätte weitere 25.
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