Warburg Bank - Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Cum-Ex-Urteil scheitert in Karlsruhe

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Eine Verfassungsbeschwerde der Warburg Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ist gescheitert. BVerfG

Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer "zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte mit, man habe sie nicht zur Entscheidung angenommen. Die von einer Beteiligungsgesellschaft der Bank angegriffene Übergangsvorschrift sei ausnahmsweise"wegen überragender Belange des Gemeinwohls" zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. [Az. 2 BvR 2194/21]

Das Landgericht Bonn ordnete im Jahr 2020 an, dass die Bank 176 Millionen Euro zurückzahlen müsse. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später und entschied, dass Cum-Ex-Geschäfte strafbar seien. Die Bank hatte das Geld bereits erstattet. Mit Cum-Ex wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet - um sich vom Staat Kapitalertragsteuer"zurückzahlen" zu lassen, die erst gar nicht gezahlt wurden. Bundesweit wird gegen Hunderte Beschuldigte ermittelt, in Bonn steht seit einigen Wochen die mutmaßliche Schlüsselfigur Hanno Berger vor Gericht.Entdecken Sie den Deutschlandfunk

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