Nach dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommt es zu einem Boom bei Wärmepumpen-Anträgen. Hausbesitzer befürchten, dass die Förderung nach der Bundestagswahl gekürzt werden könnte und nutzen jetzt die Gelegenheit. Das GEG schreibt ab 2024 vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Immobilien besitzer hielten sich bei neuen Heizungen im vergangenen Jahr zurück. Weil die CDU nach der Bundestagswahl aber womöglich die Förderung kappt, gibt es jetzt eine Flut von Anträgen für Wärmepumpen. Wie Sie sich noch das Geld vom Staat sichern.Kaum ein Vorhaben war im vergangenen Jahr so umstritten wie das neue Gebäudeenergiegesetz .
. Bei einer Bestandsimmobilie dürfen Sie eine Gas- oder Ölheizung oder jede andere Variante, die diese Vorgabe nicht erfüllt, aber problemlos weiterbetreiben. Hier greift das GEG nur dann, wenn Sie die Heizungsanlage austauschen müssen. Dies ist entweder der Fall, wenn Sie sowieso modernisieren wollen, die Heizung kaputt ist oder älter als 30 Jahre alt ist. In letzterem Fall galt auch vor der Neufassung des GEG schon eine Pflicht zum Wechsel.
Für alle Heizungsanlagen, die das 65-Prozent-Ziel erfüllen oder den entsprechenden Anschluss an ein kommunales Wärmenetz, gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Weitere 30 Prozent gibt es als Einkommensbonus obendrauf. Der gilt für Antragsteller, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre bei höchstens 40.000 Euro lag. Für einen Alleinstehenden würde das ein Bruttoeinkommen von rund 51.
Wichtig: Sie können die verschiedenen Boni zwar addieren, maximal werden aber 70 Prozent der Kosten erstattet. Da die maximalen förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro liegen, können Sie also maximal 70 Prozent davon bekommen – also 21.000 Euro.Machen wir dazu einfach ein Rechenbeispiel. Angenommen, Sie bauen eine Wärmepumpe in Ihrem Einfamilienhaus ein. Die Kosten für Anschaffung und Installation liegen bei 25.000 Euro.
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