Am Flughafen Hamburg geht gerade nichts mehr. Ein Warnstreik der Gewerkschaft Verdi hat am Freitagmorgen für absoluten Stillstand bei der Abfertigung und
auf dem Rollfeld geführt. Mehr als 250 Flüge sind von den Maßnahmen betroffen und fallen aus. Die Reisenden waren vorgewarnt, böse Überraschungen blieben meist aus. Doch wie steht es mit den Fluggastrechten für die Betroffenen?
Menschenleere Terminals: keine wartenden Passagiere, kein Flughafenpersonal. Wegen eines Warnstreiks ist der Hamburger Flughafen am Freitagmorgen komplett lahmgelegt. Bis Freitagabend wird es keine Starts und Landungen geben, wie die Gewerkschaft Verdi am Freitag in Hamburg mitteilte. Betroffen davon sind den Angaben zufolge 253 Flüge. Die betroffenen Passagiere seien erst gar nicht zum Flughafen gekommen, sagte eine Flughafensprecherin.
Bei dieser Nachricht sollten Fluggäste auch ankündigen, sich sonst selbst um eine alternative Beförderung zu kümmern und die Airline für dadurch anfallende Zusatzkosten – etwa für den neuen Flug und eventuelle Zwischenübernachtungen – in Anspruch zu nehmen. Degott erklärt: „Diese Ankündigung ist wichtig, damit sich die Airline am Ende nicht herausreden kann.“ Es ist wichtig, Rechnungen und Quittungen als Nachweise in so einem Fall gut aufzuheben.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Flugabsagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor. Für die Höhe ist unter anderem die Länge der Flugstrecke maßgeblich. Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen in Folge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt vor allem davon ab, wer da konkret streikt.
Im Fall der für Freitag angekündigten Warnstreiks sind die Aussichten auf Entschädigungen nach Einschätzung von Claudia Brosche vom Fluggastrechte-Portal Flightright eher mau: Es handele sich um Streiks des Flughafenpersonals und nicht um Streiks der Mitarbeitenden der Airlines oder ihrer Subunternehmen.
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