Warum das Grundgesetz auch für die sogenannten Clans gilt

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In der Familie: Lange hat der Staat die Bekämpfung organisierter Kriminalität vernachlässigt. Nun schießen manche Vorschläge über das Ziel hinaus - etwa zum Vorgehen gegen sogenannte Clans. Kommentar von Joachim Käppner. SZPlus

Kaum liegt der Vorschlag vor, heißt es schon, er gehe nicht weit genug. Das sagte beispielsweise Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster über Entwürfe aus dem Haus von Bundesinnenministerin zur Verschärfung der Abschieberegeln.

Über diese Entwürfe lässt sich gewiss diskutieren, etwa über die Verlängerung des Ausreisegewahrsams in bestimmten Fällen. Bei der dazugehörigen Überlegung, Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können, sieht es aber eher so aus, als gingen die Vorschläge deutlich zu weit, und zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen.

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