Warum Sie den Pflegegrad-Antrag besser nicht aufschieben

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Warum Sie den Pflegegrad-Antrag besser nicht aufschieben
Pflegeneuordnungsgesetz, Pflege, Verbraucherzentrale

Sie brauchen absehbar Pflege? Oder Ihr derzeitiger Pflegegrad kommt Ihnen zu niedrig vor? Dann sollten Sie nun aktiv werden. Die Pflegereform sieht ab 2027...

Die Pflegebegutachtung erfasst, wie stark Fähigkeiten und Selbstständigkeit eingeschränkt sind. | © Christin Klose/dpa-tmnDas Pflegeneuordnungsgesetz kommt - und es hat steigende Anforderungen für die Pflegegrad e 1 bis 3 im Gepäck.

„Wer überlegt, einen Erstantrag oder einen Erhöhungsantrag zu stellen, sollte das vor Jahresende tun”, rät Barbara Bückmann, Expertin bei „Stiftung Warentest Finanzen”. Denn für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden, gelten die bisherigen, oft günstigeren Kriterien. Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung, um Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können - zum Beispiel die Kostenübernahme für einen ambulanten Pflegedienst oder Entlastungsbudgets für pflegende Angehörige.

Was genau ändert sich ab 2027 bei Pflegegraden? Dafür muss man wissen: Ob eine Person einen Pflegegrad bekommt - und wenn ja, welchen - hängt von einer Punktzahl ab. Sie ergibt sich aus der sogenannten Pflegebegutachtung und bildet ab, wie stark Fähigkeiten und Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt sind. Pflegegrad 1 gibt es dann erst ab 15 Punkten .

Pflegegrad 3 benötigt künftig 50 Punkte . Wer Sorge hat, seinen bereits bewilligten Pflegegrad zu verlieren, kann aufatmen.

„Für alle bereits in einen Pflegegrad eingestuften Personen gilt ein Bestandsschutz”, schreibt das BundesgesundheitsministeriumEinen Pflegegrad beantragt man bei der zuständigen Pflegekasse. Sie ist an die Krankenkasse, bei der man gesetzlich oder privat versichert ist, angegliedert. Für eine erste Einschätzung, ob sich ein Pflegeantrag überhaupt lohnt, kann man auf einenErster Schritt ist, einen formlosen Antrag zu stellen. Das geht online, per Post oder am Telefon.

Dann folgt die Pflegebegutachtung. Der Medizinische Dienst meldet sich bei gesetzlich Versicherten, Medicproof bei privat Versicherten, um einen Termin auszumachen. Die Begutachtung findet meist zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung statt. Für den Termin sollte man Arztberichte, den Medikationsplan, eine Hilfsmittelliste und Notizen zum Tagesverlauf parat haben, rät die Stiftung Warentest.

Gut ist auch, wenn bei dem Termin eine Vertrauensperson anwesend ist. Im Anschluss bewilligt die Pflegekasse den Antrag - oder lehnt ihn ab. Laut der Verbraucherzentrale muss sie innerhalb von 25 Arbeitstagen nach der Antragstellung entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Wurde der Pflegegrad abgelehnt oder fällt niedriger aus als erwartet, kann man bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.

Das sollte man innerhalb eines Monats nach Eingang des Bescheides tun. DieDen Widerspruch muss man dabei nicht zwingend begründen, es ist laut dem Portal „ ” aber ratsam, das zu tun - es erhöht die Erfolgschancen. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass fast ein Drittel der Widersprüche erfolgreich sind.

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