Wegen Flugangst gekündigt: Giuseppe gewinnt vor Gericht und bekommt 52.000 Euro

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Ein Kabeltechniker weigerte sich aus Angst vor dem Fliegen, eine Dienstreise in die USA anzutreten. Seine Entlassung war jedoch unzulässig, weshalb ihm nun eine hohe Entschädigung zusteht.

Ein Kabeltechniker weigerte sich aus Angst vor dem Fliegen, eine Dienstreise in die USA anzutreten. Seine Entlassung war jedoch unzulässig, weshalb ihm nun eine hohe Entschädigung zusteht. wegen seiner Flugangst war unverhältnismäßig.

Das entschied das Berufungsgericht in Bologna in zweiter Instanz. Der langjährige Beschäftigte erhält nun eine finanzielle Entschädigung von rund 52.349 Euro. Das entspricht etwa 20 Monatsgehältern. Dies berichtet die italienische Nachrichtenagentur „Zuvor hatte das Verpackungsunternehmen im März 2024 dem Kabeltechniker gekündigt, der dort seit 2002 beschäftigt war.

Der Mann hatte sich geweigert, einenzu beantragen. Als Begründung führte er seine ausgeprägte Angst vor dem Fliegen an. Zuvor hatte der Betrieb ihn über einen langen Zeitraum nicht zu solchen Reisen gedrängt.

“ schreibt, war die Phobie des Angestellten im Unternehmen bekannt. Bereits im Jahr 2011 hatte er ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt, als eine weite Reise anstand. Damals einigten sich beide Seiten darauf, den Mann nicht auf Routen einzusetzen, die einen Flug erforderten. Über ein Jahrzehnt lang hielt sich der Arbeitgeber an diese informelle Vereinbarung.

In erster Instanz hatte ein Gericht die Entlassung noch für rechtmäßig erklärt. Die Richter der nächsten Instanz beurteilten die Situation jedoch anders und verwiesen auf das jahrelang gewachsene Vertrauensverhältnis.

„Der entscheidende Punkt ist die Verhältnismäßigkeit“, sagt Alberto Piccinini, der Rechtsanwalt des Klägers, gegenüber „Ansa“. Weiterhin habe Giuseppe die Bereitschaft gezeigt, sich dennoch einen Reisepass zu besorgen. Am Tag danach habe er die Kündigung erhalten. Das Berufungsgericht hielt einen Rauswurf des Arbeitnehmers für übertrieben.

Als Ausgleich für den Jobverlust erhält der Mann eine Abfindung in Höhe von 20 Monatsgehältern sowie weitere Nachzahlungen. Eine Rückkehr in den alten Betrieb ist nicht vorgesehen. Eine Kündigung unterliegt in Deutschland in der Regel strengen Voraussetzungen. Das bedeutet, auch wenn ein rechtswidriger und schuldhafter Pflichtverstoß vorliegt, ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur zulässig, wenn diese verhältnismäßig ist.

Darüber informieren die Konkret bedeutet das, dass die Kündigung des Arbeitnehmers das letzte Mittel sein muss. Ein milderes Mittel wäre beispielsweise eine vorherige

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