Wegen Nazi-Spruch: Höcke im Juni wieder in Halle vor Gericht

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Ab 24. Juni steht AfD-Rechtsaußen Björn Höcke erneut in Halle (Sachsen-Anhalt) vor Gericht. Auch dieses Mal geht es um die SA-Parole „Alles für Deutschland“

Am 14. Mai verurteilte das Landgericht Halle AfD-Rechtsaußen Björn Höcke zu 13 000 Euro Geldstrafe. Ab 24. Juni steht der Politiker erneut vor Gericht. Wieder, weil er den SA-Spruch „Alles für Deutschland“ gerufen haben soll. Nicht wie beim ersten Mal in Merseburg, sondern in Gera. Obwohl er zu dem Zeitpunkt wusste, dass ihm deshalb bereits ein Gerichtsverfahren droht.Das weitere Verfahren findet vor der 5. großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jan Stengel statt.

Gegen das am 14. Mai ergangene Urteil über 13 000 Euro Geldstrafe haben alle drei Verteidiger des AfD-Rechtsaußen Revision eingelegt. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil deshalb nicht rechtskräftig.Offensichtlich stellen die gerichtlichen Auseinandersetzungen den Politiker vor große finanzielle Probleme. Wenige Tage nach dem Urteil startete der AfD-Landesverband Thüringen eine Spendenkampagne für Höcke.

Im Unterschied zum ersten Verfahren mit vier Verhandlungstagen setzt das Gericht dieses Mal nur zwei Tage an. Nach dem Auftakt am 24. Juni soll bereits am 26. Juni das Urteil gesprochen werden. Ursprünglich sollten beide Vorfälle gemeinsam verhandelt werden. Das Gericht trennte das Verfahren für Gera dann aber am ersten Verhandlungstag wieder ab – weil Höcke einen Teil seiner Anwälte ausgewechselt hatte und diese in den zweiten Fall nicht ausreichend eingearbeitet waren.

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