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Sie verhängte die Sanktion, weil von Storch bei mehreren Zwischenrufen »herabwürdigend und respektlos« über Ganser gesprochen habe. »Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat«, erläuterte Göring-Eckardt. »Sie hat damit bewusst und in einem nicht nur geringfügigen Maße gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen.«.
Nach der Geschäftsordnung des Parlaments kann das Präsidium »wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags« ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2000 Euro sein.
Alternative Für Deutschland (Afd) Beatrix Von Storch Bündnis 90/Die Grünen Bundestag
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