Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige

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Fast alle Finanzämter haben am 27. Dezember geöffnet Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Ja

Potsdam – Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 23. bis einschließlich 27. Dezember 2024 nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, sind in den Tagen zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel Brandenburgs Finanzämter am Freitag, den 27. Dezember 2024, zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr zu erreichen. Am Montag, den 23. Dezember 2024, und am Montag, den 30. Dezember 2024, bleiben die 13 Finanzämter geschlossen.an das zuständige Finanzamt versenden.

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