Der Buchhandlungspreis steht erneut in der Kritik. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer soll drei Buchläden trotz Juryvotum ausgeschlossen haben. Die BKM erklärt die Chronologie.
Der Deutsche Buchhandlungspreis sorgt erneut für Kontroversen. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht in der Kritik, weil drei Buchhandlungen im Frühjahr nicht mit dem Preis ausgezeichnet wurden: die Rote Straße in Göttingen, der Berliner Buchladen und der Golden Shop in Bremen. Die Einladungen für die diesjährige Preisverleihung hat das Haus Weimer bereits verschickt, doch die Folgen der Verwerfungen wegen des Buchhandlungspreis es sind noch nicht bewältigt.
Hintergrund: Empfehlungen und Haber-Verfahren
Im Oktober des vergangenen Jahres hatten Weimers Fachbeamte neben 115 anderen Buchhandlungen auch diese drei Läden für preiswürdig erachtet. In einem Bericht des Nachrichtenportals t-online heißt es, die Beamten hätten geschrieben: Es wird empfohlen, dem Votum der Jury zu folgen. Alle empfohlenen Buchhandlungen erfüllen die Teilnahmebedingungen für eine Auszeichnung.
Im Januar dieses Jahres wurde jedoch auf der Grundlage des sogenannten Haber-Verfahrens der Verfassungsschutz eingeschaltet. Dieser kam zu dem Ergebnis, die drei Buchhandlungen als nicht preiswürdig anzusehen. In einem späteren Interview mit der Zeit sagte Weimer, seine Fachbeamten, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen, hätten grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit gehabt.
Doch den Dokumenten zufolge, die t-online vorliegen, hätten seine Fachbeamten nur Minimalinformationen gehabt, auf die sich Weimers Beamte stützten. Dabei handelte es sich um nicht mehr als die Kurzporträts der Roten Straße und des Golden Shops auf deren Website. Im Fall des Buchladens Zur schwankenden Weltkugel sei es einfach die offensichtliche politische Ausrichtung gewesen.
BKM-Mitteilung zur Chronologie
Die Pressestelle der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat nun eine Mitteilung herausgegeben, um die Chronologie der Ereignisse transparenter zu machen. Darin heißt es, Weimer habe gar nichts von der Empfehlung des zuständigen BKM-Fachreferats gewusst, da sich bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben hätten. Diese hätten bei zwei Buchhandlungen zur förmlichen Einleitung des Haber-Verfahrens Ende Oktober 2025 geführt.
Dann sei das BKM-Fachreferat vom Verfassungsschutz in der zweiten Novemberhälfte informiert worden. Der Verfassungsschutz habe seine verfassungsrelevanten Erkenntnisse auf mündliche Nachfrage erläutert. Weimer selbst soll erst Anfang Dezember in Kenntnis davon gesetzt worden sein und habe dann seine Entscheidung getroffen, den zwei Buchhandlungen den Preis zu entziehen. Im Januar sei aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise über eine dritte Buchhandlung erneut das Haber-Verfahren eingeleitet worden, mit demselben Ergebnis.
Kritik an Weimers Vorgehen
Die Begriffe BKM-Fachreferat, BKM-Fachebene und BKM-Referat sorgen für Verwirrung. Die Fachebene scheint dem Fachreferat übergeordnet zu sein. Auch scheint es nicht mehr als die öffentlich zugänglichen Quellen gegeben zu haben, also die Selbstporträts der Buchläden auf ihren Webseiten. Dazu kommt ein Kulturstaatsminister, der nach dieser Chronologie nicht immer auf der Höhe des Wissensstands seiner Beamten gewesen ist.
Von der Opposition hat es sogleich verschärfte Kritik an Weimer gegeben. Misbah Khan, die stellvertretende Vorsitzende der Grünen im Bundestag, sagte gegenüber t-online: Entweder wird unter Kulturstaatsminister Wolfram Weimer dilettantisch gearbeitet, oder er hat versucht, die Öffentlichkeit bewusst in die Irre zu führen, um einen extrem fragwürdigen und folgenreichen Eingriff in eine unabhängige Juryentscheidung zu rechtfertigen.
Ein guter Start für den Kulturstaatsminister in die Buchmessenwoche sieht jedenfalls anders aus. Welche Termine Wolfram Weimer dort wahrnimmt und ob er überhaupt kommt, darüber wollte seine Pressestelle erst Ende dieser Woche Auskunft geben.
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