Mit der Verlesung der Anklage hat vor dem Landgericht in Halle an der Saale ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der
Mit der Verlesung der Anklage hat vor dem Landgericht in Halle an der Saale ein weiterer Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole begonnen. Der Angeklagte habe am 12. Dezember bei einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera den Slogan"Alles für Deutschland" benutzt beziehungsweise andere dazu animiert, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag bei der Anklageverlesung.
Wie der Angeklagte "sicher wusste", habe es sich um den "Wahlspruch" der paramilitärischen nationalsozialistischen Sturmabteilung gehandelt. Damit habe sich der gemeinschaftlichen Verwendung von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt in seiner nur wenige Minuten dauernden Anklageverlesung.-Stammtisch in einer Gaststätte in Gera vor rund 350 Teilnehmern dem Publikum "Alles für" zugerufen und seine Zuhörer mit Gesten animiert haben, anschließend "Deutschland" zu rufen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war sowohl dem AfD-Politiker als auch dem Publikum bekannt, dass es sich um eine verbotene Losung der NS-Bewegung handelte. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Verfahren gegen Höcke wegen eines ähnlichen Vorfalls im sachsen-anhaltischenDas Landgericht verurteilte den AfD-Politiker bereits Mitte Mai in einem ersten Verfahren zu einer Geldstrafe von 13.
stellte die Verteidigung mehrere Anträge, in denen die beiden Anwälte von Höcke unter anderem die öffentliche und mediale Vorverurteilung ihres Mandanten rügten, die Zuständigkeit des Landgerichts Halle in Frage stellten und eine Einstellung des Verfahrens forderten.AFP
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