'Welt' unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof

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Eine 'Top-Spionin' wehrt sich: 2014 musste Springer eine Gegendarstellung drucken - und klagte dagegen. Erfolglos, wie sich neun Jahre später zeigt

einen Artikel über"Die Stasi-Frau an Gysis Seite" veröffentlicht. Gemeint war Ruth Kampa, damals Geschäftsführerin der Linksfraktion im Bundestag. Die Frau, deren langjährige Arbeit für die Stasi damals öffentlich gemacht wurde, galt dem Blatt als"Top-Spionin in der DDR". Vor allem aber wurde sie mit dem Verschwinden des SED-Parteivermögens in Verbindung gebracht.

Nun, neun Jahre später, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Strich unter diesen Rechtsstreit gezogen. Die Gegendarstellung war rechtens. Der Umstand, dass Kampa derzunächst eine Stellungnahme verweigert hatte, ändert daran nichts. Eine Beschwerde des Axel-Springer-Verlags wurde abgewiesen.

Springer hatte die Anordnung, Kampas Replik zu drucken, als Verletzung seiner Redefreiheit angesehen. Der Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hingegen attestierte der deutschen, namentlich dem Berliner Kammergericht, sorgfältige Arbeit. Hier stehe der Schutz des Privatlebens gegen die Redefreiheit. Einen generellen Vorrang habe keine der beiden Positionen, beide Rechte verdienten vielmehr"den gleichen Respekt".

Zwar hielt das Gericht fest, dass es zur journalistischen Ethik gehöre, Betroffenen vor der Veröffentlichung eines Artikels die Gelegenheit zur Selbstverteidigung zu geben. Aber"die Tatsache, dass die Vorwürfe der Person im Voraus mitgeteilt wurden, gibt der Presse keine unbeschränkte Freiheit, unbestätigte Vorwürfe zu veröffentlichen", schreibt das Gericht. Auch das Recht auf Gegendarstellung werde dadurch nicht ausgehebelt.

Der Gerichtshof stellt damit klar, dass die Nachfrage beim Betroffenen den Journalisten keinen Freibrief ausstellt, wenn die Antwort ausbleibt. Vorwürfe müssen trotzdem mit sorgfältiger Recherche abgesichert werden. Und wer als Betroffener schweigt, darf sich am Ende dennoch äußern - per Gegendarstellung.

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