Wende in Bonner Mord-Prozess: Angeklagter auf freiem Fuß

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Strafverteidiger Martin Kretschmer (links) und sein Mandant nach der Aufhebung des Haftbefehls vor dem Bonner Landgericht.

Spektakuläre Wende im Prozess um den Tod einer 90-jährigen Frau in Königswinter: Der Angeklagte, der sich seit Mitte November wegen Mordes vor dem Bonner Landgericht verantworten musste und seit acht Monaten in Untersuchungshaft saß, ist wieder auf freiem Fuß.Das Bonner Landgericht hat den Haftbefehl gegen den 33-Jährigen am Mittwoch aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft fordert jetzt eine Verurteilung des Angeklagten wegen Unterschlagung – und nicht mehr wegen Mordes.

Als die Familie außerdem entdeckte, dass nach dem festgestellten Todeszeitpunkt auch noch an verschiedenen Automaten in Sankt Augustin Zigarettenpackungen mit der EC-Karte der Frau gekauft worden waren, schaltete die Familie die Polizei ein.Schnell geriet der Angeklagte, ein einschlägig vorbestrafter Nachbar aus dem Haus, ins Visier der Ermittler. Ihn sollen kurz vor der Tat Geldsorgen geplagt haben. Er soll dringend eine Summe von 1.

In seiner Vernehmung soll er der Polizei eine Geschichte aufgetischt haben, die nicht schlüssig war. Die Obduktion der Leiche konnte zwar von Anfang an auch einen natürlichen Tod nicht ausschließen – ebenso wenig aber auch eine Gewalttat. Da an der Bekleidung des OpfersBis heute sagt die Staatsanwaltschaft, dass der 33-Jährige eine Tatgelegenheit und ein Motiv hatte. Aber nach den Aussagen der Rechtsmediziner sagt sie auch: im Zweifel für den Angeklagten.

Unter anderem für diese Unterschlagung fordert die Anklage nun ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung - auch weil der Mann zum Teil einschlägig vorbestraft sei und eine schlechte Sozialprognose habe. Er würde spielen, trinken und Drogen nehmen. Der Mordvorwurf sei aber vom Tisch.

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