Das Selbstbestimmungsgesetz sei längst „überfällig“, sagt der Queerbeauftragte Lehmann. Der Bundestag berät an diesem Freitag final über neue Regeln für Geschlechtseinträge beim Standesamt.
Selbstbestimmungsgesetz - Bislang war eine Änderung des eigenen Geschlechtseintrages beim Amt mit hohen Hürden verbunden. Die Bundesregierung will dies mit dem Selbstbestimmungsgesetz ändern. - Foto: Peter Steffen/dpa
Menschen, die beim Amt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, haben es bislang mit hohen Hürden zu tun. Das will die Bundesregierung mit dem Selbstbestimmungsgesetz ändern, über das der Bundestag heute abstimmt. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Vorhaben:Es soll künftig leichter sein, seinen Geschlechtseintrag sowie den Vornamen offiziell ändern zu lassen.
Bis 2011 mussten sich transgeschlechtliche Menschen dafür sogar noch sterilisieren lassen. Die geltende Rechtslage verletze die Würde des Menschen, sagt der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann. Auch der deutsche Psychotherapeutentag spricht sich seit längerem dafür aus, Hürden für Betroffene abzubauen.Ja. Je nach Alter gelten unterschiedliche Regeln.
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