Wenn die Großeltern aushelfen: Betreuungskosten absetzen

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Wenn die Großeltern aushelfen: Betreuungskosten absetzen
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Wer Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung als Sonderausgaben angibt, zahlt weniger Steuern. Das gilt mitunter auch, wenn die Großeltern auf die Kleinen aufpassen. Worauf Sie achten müssen.

Gilt nicht nur bei Tagesmutter, Kita oder Babysitter: Auch wenn sich Oma und Opa um die Enkelkinder kümmern und dafür Geld bekommen, kann das die Steuer last drücken. Denn auch diese Ausgaben können Eltern bei der Steuer erklärung in der Anlage «Kind» als Sonderausgabe n ansetzen. Darauf weist der Bund der Steuer zahler hin.

Beide Seiten unterschreiben diese Vereinbarung. Zahlung nachweisen Wichtig ist, dass Sie die Zahlungen beim Finanzamt auf Nachfrage belegen können. Denn Kinderbetreuungskosten, die nicht schlüssig nachgewiesen werden, können abgelehnt werden. Am besten überweisen Sie die Beträge, und zwar mit einem entsprechenden Verwendungszweck. Fahrtkosten abrechnen Auch wenn Oma und Opa kostenlos aufs Kind aufpassen, können die Eltern ihnen Fahrtkosten zahlen.

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