Das Bundesverfassungsgericht steht möglicherweise vor einer vorsichtigen Liberalisierung der Sterbehilfe. Das legen jedenfalls Bemerkungen der Richter nahe, berichtet W_Janisch.
Die provoaktive Frage nach dem"Facharzt für Sterbebegleitung"
Sibylle Kessal-Wulf, die Berichterstatterin des Senats in dem Verfahren, hatte schon am ersten Tag provokativ die Frage nach einem"Facharzt für Sterbebegleitung" aufgeworfen. Auch ihre Kollegin Christine Langenfeld erkundigte sich danach, wie eine ärztliche Hilfe zum Suizid in der Praxis ausgestaltet sein müsste - etwa, ob dazu zunächst ein Beratungsgremium eingeschaltet werden müsste.
Mehrere Ärzte, Sterbehilfevereine sowie schwer kranke Patienten haben gegen den seit 2015 geltenden Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Skepsis auf der Richterbank galt weniger dem Umstand, dass dadurch Sterbehilfevereinen das Handwerk gelegt werden soll, sondern eher der drohenden Strafbarkeit für Ärzte, die Patienten auf deren ausdrücklichen und freien Wunsch todbringende Medikamente verschreiben möchten.
Winfried Hardinghaus vom Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verband warb zwar dafür, auf medizinische Möglichkeiten zu setzen. Eine Dämpfung von Schmerzen ermögliche ein würdevolleres Sterben als eine Suizidbeihilfe. Gerhild Becker vom Freiburger Uniklinikum erinnerte daran, dass eine solche lindernde Behandlung - anders als vielfach angenommen - keineswegs zu einer Verkürzung des Lebens führe.
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