Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen.
Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlagen.
So hätten Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, im Jahr 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes. Zuerst hatte das ARD-Magazin "Monitor" darüber berichtet.
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