Horst Seehofer rückt von seinem Vorhaben ab, Flüchtlings-Aktivisten zu bestrafen. Wer vor Abschiebungen warnt, muss nicht ins Gefängnis. An schärferen Regeln für abgelehnte Asylbewerber hält der Innenminister aber fest:
Innenminister Horst Seehofer rückt von seinem Vorhaben ab, Menschen, die Betroffene vor bevorstehenden Abschiebungen warnen, mit Haftstrafen zu belangen.
Wo Abschiebehaftplätze fehlen, sollen die Betroffenen in Strafanstalten bleiben, vorübergehend und in Extraräumen.Constanze von Bullion ist in der Parlamentsredaktion der SZ in Berlin zuständig für das Bundesinnenministerium und die Grünen. Sie hat Geschichte studiert und arbeitet seit 1999 für die Süddeutsche Zeitung.Das Vorhaben versetzte Flüchtlingsräte und Helfer im Kirchenasyl in Aufruhr. Auch aus der SPD kam Protest.
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