Bundesgerichtshof erklärt Werbung mit Klimaneutralität von Katjes für unzulässig.
Der Bundesgerichtshof hat Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“ eingeschränkt. Sie ist unzulässig, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass das Unternehmen lediglich Klimaschutzprojekte zum Ausgleich der entstehenden Treibhausgase leistet, wie die Karlsruher Richter entschieden. Ohne den Hinweis sei die Werbung irreführend, denn der Begriff „klimaneutral“ sei mehrdeutig.
Dabei läuft die Herstellung selbst nicht klimaneutral ab, das Unternehmen unterstützt dagegen Klimaschutzprojekte. Im Logo der Produkte, das den Begriff „klimaneutral“ enthielt, wurde dazu auf eine Internetseite verwiesen. Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I.
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