Westkreuzpark: Bezirk scheitert mit Vorkaufsrecht

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Die Pläne für den Westkreuzpark wurden blockiert, aber gebaut werden darf auch nicht.

Blick auf das Gebiet, in dem der Bezirk den Westkreuzpark plant: hier in der Mitte rechts. Oben rechts: Funkturm und ICC.Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist mit dem Versuch gescheitert, die Flächen für den geplanten Westkreuzpark in den Besitz der öffentlichen Hand zu bringen. Das Landgericht hat am Mittwoch in erster Instanz entschieden, dass das vom Bezirksamt ausgeübte Vorkaufsrecht für den Park nicht durchgreift.

„Wir halten den Westkreuzpark weiterhin als Frischluftschneise in die City-West für unabdingbar und benötigen die vorgesehenen Grün- und Spielflächen in diesem hochverdichteten Stadtquartier dringend“, sagte der für die Stadtentwicklung zuständige Stadtrat Fabian Schmitz-Grethlein . Vor diesem Hintergrund könne der Bezirk dem privaten Erwerber „keinerlei Baurecht in Aussicht stellen“.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf plant im Bereich zwischen Holtzendorffstraße und S-Bahnhof Westkreuz eine naturnahe öffentliche Parkanlage. Sie soll dazu beitragen, das Freiflächen- und Spielplatzdefizit in den südlich angrenzenden Wohnquartieren zu kompensieren. Außerdem soll durch die Grünflächen eine bis in die Innenstadt reichende Kaltluftschneise gesichert werden.

Trotz Kenntnis der Parkpläne habe die Deutsche Bahn AG die etwa sechs Hektar große Fläche Ende 2018 an eine private Grundstücksgesellschaft verkauft, heißt es in einer Mitteilung des Bezirksamts. Daraufhin habe der Bezirk im Januar 2019 von seinem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Verkäufer und Käufer haben gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts geklagt.

Mit der Entscheidung über den Vorkaufsstreit ist laut Bezirk keine Veränderung der planungsrechtlichen Situation verbunden: Auf der nicht erschlossenen Fläche sei eine Bebauung nicht zulässig. „Wir wünschen uns an dieser Stelle echten zusätzlichen Freiraum für die Bürgerinnen und Bürger“, sagte Stadtrat Schmitz-Grethlein.

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