Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten. Wer sie dann nicht nutzen will, muss widersprechen. Wie man sie jetzt schon einrichten kann.
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten. Wer sie dann nicht nutzen will, muss widersprechen. Wie man sie jetzt schon einrichten kann.Jede Krankenversicherung stellt für die elektronische Patientenakte eine eigene ePA-App zur Verfügung.Arztbriefe, Medikationspläne, Laborbefunde, Röntgenbilder, gesammelt an einem Ort: Das ist die elektronische Patientenakte.
Laborwerte, Arztbriefe, Befunde: Patientinnen und Patienten haben die Kontrolle darüber, welche Dokumente in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.Doch nutzen kann man die ePA auch jetzt schon - wenn man sie einmal eingerichtet hat. Für diese Registrierung und Anmeldung ist nach Angaben der Verbraucherzentrale eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder eine Gesundheits-ID notwendig.
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