Grundgesetz und Populismus vertragen sich nicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Möhlmann-Fall ist ein Aufruf zur Besinnung.
Da muss man erstmal schlucken: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag steht fest, dass ein mutmaßlicher Mörder von der Justiz unbehelligt bleibt. Es spricht einiges dafür, dass er den Tod der damals 17 Jahre alten Schülerin Frederike von Möhlmann auf dem Gewissen hat. Gewissheit darüber wird es aber wohl keine mehr geben.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung.
Möhlmanns möglicher Mörder war vor vierzig Jahren rechtskräftig freigesprochen worden. Weil die damalige Koalition aus SPD und Union die Strafprozessordnung änderte, drohte ihm seit 2021 ein neues Verfahren. Die kriminaltechnischeDas Bundesverfassungsgericht hat die Änderung nun für nichtig erklärt und damit der Rechtskraft den Vorzug gegeben. Das klingt formalistisch, ist es aber nicht.
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