Trotz Bewährung: Eine 36-jährige Frau aus Osterholz-Scharmbeck kann ihre Betrugsmasche nicht lassen und wird nun zur Rechenschaft gezogen.
„Wenn man so kurz nach einem Urteil weitermacht, ist das an Dreistigkeit nicht zu überbieten“, ärgerte sich Strafrichter Markus Bode. Eine Strafe zur Bewährung diene dazu, „sich zu bewähren“. Aber „lückenlos“ habe die Angeklagte ihr Verhalten fortgesetzt. „Sie haben Ihre Chance gehabt, aber Sie haben die Chance nicht genutzt.“
Zum Hintergrund: Die heute 36-Jährige war am 7. Juli 2022 wegen Betruges in 27 Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch schon am 29. August 2022 setzte sie laut Staatsanwalt ihre Betrugsmasche fort. Insgesamt sechs Mal bot sie ihm zufolge Waren in Ritterhude und anderenorts in sozialen Medien wie Facebook Messenger, WhatsApp und Ebay-Kleinanzeigen an, lieferte aber nicht. Dadurch habe sie rund 650 Euro einkassiert, so der Anklagevertreter.
Einbezogen in den Prozess war auch Bewährungshelfer Michael Torsch. „Es gibt kein Kontaktverhalten“, bedauerte er. Man sei schon seit September 2022 „nicht so gut ins Rennen gekommen“. Im Januar 2023 seien ihm die psychischen Probleme seiner Klientin bekannt geworden. „Im Februar 2023 wurde es wieder schlechter. So zog es sich weiter hin.
Für den Staatsanwalt war der Sachverhalt erwiesen: Er ging von einem gewerbsmäßigen Betrug aus. Darauf stünden sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe, hielt er der Angeklagten vor Augen. Es gebe bei ihr einschlägige Vorstrafen. Die sechs Betrugstaten seien unter laufender Bewährung begangen worden. „Ich halte eine Freiheitsstrafe für unerlässlich.“ Die könne nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, hob der Anklagevertreter hervor.
Doch da spielte Strafrichter Bode nicht mit. Er verurteilte die 34-Jährige zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und drei Monaten. Außerdem ordnete er die Einziehung des Wertes des Taterlangten, also die rund 650 Euro, an.
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