+Exklusiv+ Trotz der geplanten Wahl -Durchführung sehen die 43 Politiker, die juristisch dagegen gestellt hatten, einen Teilerfolg. Sie bedauern das Fehlen einer Begründung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
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Die fehlende Begründung deute darauf hin, dass sich die Richter die Entscheidung nicht leicht gemacht hätten. „Dafür, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde weiterhin Gewicht beimisst, spricht auch die inzwischen erfolgte Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts zur kurzfristigen Stellungnahme in der Hauptsache bis zum 2. März 2023“, heißt es weiter.
Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht nur im Eilverfahren über eine mögliche Verschiebung der Wahl entschieden und dies abgelehnt. Die Wahl findet deshalb wie geplant am 12. Februar statt. Allerdings haben die Richter des zweiten Senats noch nicht in der Sache entschieden, also über die Verfassungsbeschwerde selbst. Das wird erst nach der Wahl passieren.
In den meisten Fällen hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache an der Tendenz der Eilentscheidung orientiert. Dass die Wiederholungswahl im Nachhinein für ungültig erklärt wird, erscheint deshalb zumindest als unwahrscheinlich. Ohne eine Begründung des Urteils lassen sich aber kaum Schlüsse daraus ziehen.Viele Beobachter hatten ohnehin mit einer viel schnelleren Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht gerechnet.
Für das begründungsfreie Urteil kann es derweil unterschiedliche Begründungen geben. Nach Paragraf 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann eine Entscheidung im Eilverfahren auch ohne Begründung ergehen. Dabei geht es um „Fälle besonderer Dringlichkeit“. Die Richter könnten sich also auch aus Zeitgründen, schließlich findet die Wahl schon in 13 Tagen, dafür entschieden haben.
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