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Wildpinkeln am Herrentag: Mit diesen Konsequenzen müssen Sie in Berlin rechnen

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Wildpinkeln am Herrentag: Mit diesen Konsequenzen müssen Sie in Berlin rechnen
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Urinieren in freier Wildbahn kann teuer werden. In Extremfällen droht sogar eine Haftstrafe. Doch das muss nicht sein. Diese App hilft bei einem dringenden Bedürfnis.

Urinieren in freier Wildbahn kann teuer werden. In Extremfällen droht sogar eine Haftstrafe. Doch das muss nicht sein. Diese App hilft bei einem dringenden Bedürfnis.und Amateure auf Herrntag-Tour gemeinsam?

Richtig: Sie trinken viel. Tour-Teilnehmer schütten durchschnittlich an die zehn Liter pro Etappe in sich hinein, bei extremer Belastung auch schon mal mehr. Bei Herrentag-Touristen und Vatertag-Veteranen wird zwar nicht die Menge an zugeführter Flüssigkeit sportwissenschaftlich erfasst. Bekannt ist aber deren Beschaffenheit.

Sie enthält jede Menge Alkohol. Gemeinsam haben Radler und Radler-Trinker das Entsorgungsproblem. Erstere fahren rechts ran, krempeln ein Hosenbein hoch, erleichtern sich in den Straßengraben hinein und bleiben straffrei, weil von der Öffentlichkeit unbeobachtet. Für Pinkler in freier Wildbahn und unter Beobachtung kann es dagegen teuer werden.

Wildpinkeln fällt hierzulande nämlich unter „grob ungehörige Handlungen“. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und zieht gemäß Ordnungswidrigkeitengesetz, Paragraf 118, eine Geldbuße nach sich. Wenn es blöd läuft, aber das tut es schließlich in einem sehr konkreten Sinne immer. Je nach dem Ort und den Umständen der Entleerung können bis zu 5000 Euro fällig werden.

In Berlin liegt die Spanne meist zwischen 35 und 150 Euro, in Brandenburg zwischen 35 und 100 Euro. Einen offiziellen Wildpinkelbußgeldkatalog gibt es in keinem der beiden Bundesländer, deswegen kann die Summe variieren. Zumal dann, wenn der angeschickerte Wildpinkler sich dazu veranlasst sieht, lautstark gegen ein Verwarnungsgeld zu protestieren. Oder wenn er dem Auge des Gesetzes ein ebensolches in Blau verpasst.

Wer vor einer Schule, an einem Denkmal oder sonst wie weithin sichtbar wildpinkelt, hat sowieso verschiss… pardon: verloren. Deutlich unangenehmer wird es bei „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Dazu gehört allerdings wesentlich mehr als nur schlichtes Wasserlassen. Handgreiflichkeiten dieser Art können laut Paragraf 183a StGB mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden.

Doch was soll Mann tun? Die Hände da lassen, wo sie hingehören, klar, aber das gilt ja prinzipiell. Für Menschen jeglichen Geschlechts mit voller Blase hält Berlin dankenswerterweise ein wertvolles Werkzeug zur Wildpinkelprävention bereit: eine App namens „Toilette Berlin“, was nur böswillige Menschen so missverstehen, dass die Stadt flächendeckend als Bedürfnisanstalt zur Verfügung stünde. zufolge liefert sie „Informationen über die Adresse und die Entfernung, den Betriebszustand, das Entgelt, die Bezahlmöglichkeiten, die Barrierefreiheit und das Vorhandensein eines Wickeltischs“.

Letzteres werden Herren am Herrentag nicht benötigen, hoffentlich. Und hoffentlich auch nicht Väter am zeitgleich ausgetragenen Vatertag. Bei dringendem Bedarf navigiert die App zum gewünschten Standort.

„Mit Ihrem hinterlegten PayPal-Konto können Sie bequem direkt über die App bezahlen“, heißt es auf der Seite „berlin.de“. Voraussetzung ist natürlich, dass man noch in der Lage ist, sein Smartphone zu bedienen. Bei schweren motorischen Ausfallerscheinungen gilt: statt Notdurft – Notruf.

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