Kinder ab 12 Jahren haben in Brandenburg außerhalb der Schulzeit keinen Anspruch auf Betreuung. Das betrifft auch Kinder, die auf Assistenz angewiesen sind. Weil die Fälle sich nun mehren, hat Cottbus die Initiative ergriffen. Von Sylvia Belka-Lorenz
Mika Resag aus Cottbus hat eine Muskelschwäche-Erkrankung. Nach der Schule braucht er eine Betreuung. Ein Hort ist aber nach der 6. Klasse in Brandenburg auch für Kinder mit Behinderungen nicht vorgesehen. Mika ist kein Einzelfall.Die Behindertenbeauftragte des Landes Brandenburg, Janny Armbruster, versprach nach der, sie setze sich für eine kurzfristige Lösung für alle Betroffenen ein. Kurzfristig hätte bedeutet: bis zum Beginn des Schuljahres.
Aus den Versprechen wurde nichts, sagt Mikas Mutter, Yvonne Resag: "Es ist gar nichts gelöst. Mika steht um 7.15 Uhr vor der Schultür, weil er weder alleine die Schultür öffnen noch den Aufzug bedienen kann. Er kommt jeden Tag zu spät zum Unterricht und stört damit alle anderen in der Klasse." Mika ist kein Einzelfall.
Betroffene Eltern können zwar entsprechende Hilfen bei Sozial- und Jugendämtern beantragen, doch die bürokratischen Hürden sind so hoch, dass viele in der Praxis daran scheitern. Unter anderem müssen die Familien ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig offenlegen.In der Praxis sieht es aber so aus, dass Elternteile notfalls ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen, um die Betreuung abzusichern.
Statt des Ministeriums reagiert der Cottbuser Oberbürgermeister, Tobias Schick , mit einer "Task Force". Ein Krisenstab auf kommunaler Ebene bearbeitet die Anträge aller Inklusionsfamilien, unabhängig davon, ob die Stadt Cottbus überhaupt in der Pflicht sei: "Es betrifft nicht nur Kinder, sondern auch Eltern, die darunter leiden, und sich wie Bittsteller vorkommen. So dass wir gesagt haben: Wir helfen.
Berlin habe gezeigt, wie eine Lösung aussehen könnte, indem die Betreuung außerhalb des Unterrichts mit im Schulrecht verankert sei, so Schick.
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