Wirtschaftsweise Monika Schnitzer kritisiert die Pflegereform. Sie fordert weniger Leistungen, mehr Eigenvorsorge und eine stärkere Beteiligung Wohlhabender.
„Das ist angesichts der demografischen Entwicklung keine nachhaltige Lösung“, schreibt Schnitzer auf LinkedIn. Sie hält die geplante Reform lediglich für einen Zwischenschritt und fordert einen grundlegenden Umbau der Pflegeversicherung.
Tatsächlich setzt die Bundesregierung bei der kurzfristigen Stabilisierung stark auf zusätzliche Einnahmen.. Das soll der Pflegeversicherung im kommenden Jahr rund 3,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat angehoben. Auch für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner soll ab 2028 ein Zuschlag von 0,52 Prozent gelten.
Die Finanzierung immer wieder über höhere Beiträge zu stabilisieren, während die Ausgabenstruktur des Systems weitgehend bestehen bleibt, hält Schnitzer für problematisch. Dabei enthält der Gesetzentwurf durchaus Einschnitte auf der Ausgabenseite. Die Bundesregierung will unter anderem die Begutachtungssystematik verändern, die Dynamisierung der Pflegeleistungen im Jahr 2028 streichen und den Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 abschaffen. In der Finanzplanung des Gesetzentwurfs werden allein durch die Anpassung der Begutachtungssystematik 2027 zunächst 1,3 Milliarden Euro und ab 2030 rund 4,2 Milliarden Euro Minderausgaben erwartet.
Die Bundesregierung beziffert allein die Mehreinnahmen durch den höheren Zuschlag für Kinderlose auf 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll weitere 500 Millionen Euro bringen. Eine zentrale Forderung Schnitzers steckt bereits im Gesetzentwurf: Die Wirtschaftsweise fordert, die Schwellenwerte für die Pflegegrade auf das Niveau zurückzuführen, das der Expertenbeirat bereits 2013 empfohlen hatte. Genau das sieht das Pflegeneuordnungsgesetz vor.
Die Bundesregierung spricht davon, dass die Pflegegrade 1 bis 3 künftig „zielgenauer“ vergeben werden sollen. Bereits eingestufte Pflegebedürftige genießen dabei grundsätzlich Bestandsschutz. Der Gesetzentwurf begründet die Änderung mit der stark gestiegenen Zahl der Pflegebedürftigen. Eine vom GKV-Spitzenverband beauftragte IGES-Untersuchung habe höhere Schwellenwerte als Möglichkeit identifiziert, den weiteren Anstieg der Pflegeprävalenz zu bremsen.
Die nun vorgesehene Regelung greift laut Begründung die 2013 wissenschaftlich hergeleiteten und damals empfohlenen Schwellenwerte wieder auf. Schnitzer fordert allerdings weitere Schritte. Nach ihrer Vorstellung soll die Pflegeversicherung wieder stärker auf die Absicherung besonders hoher Pflegerisiken konzentriert werden.
Die Versicherung solle also weiterhin nur einen Teil der Pflegekosten übernehmen.den Leistungszuschlag für Pflegeheim-Bewohner abzuschaffen,Einkommen und Vermögen stärker zur Finanzierung der eigenen Pflege heranzuziehen, Menschen mit zu geringem Einkommen oder Vermögen gezielt über Pflegewohngeld oder die Hilfe zur Pflege zu unterstützen,Beim Leistungszuschlag gibt es einen Unterschied zwischen Schnitzers Vorschlag und dem Gesetzentwurf: Die Wirtschaftsweise fordert, den Zuschlag abzuschaffen. Im Entwurf der Bundesregierung bleibt die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile dagegen bestehen. Besonders deutlich positioniert sich die Wirtschaftsweise gegen einen pauschalen Pflegedeckel.
Einen solchen fordert vor allem die, um Pflegebedürftige und ihre Familien vor weiter steigenden Eigenanteilen im Pflegeheim zu schützen. Im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf ist ein solcher Deckel allerdings nicht enthalten. Schnitzer argumentiert, ein pauschaler Deckel würde auch Menschen entlasten, die ihre Eigenanteile selbst bezahlen könnten. Die zusätzlichen Kosten müssten dann von allen Beitragszahlern getragen werden – auch von Menschen mit niedrigen Einkommen.
Nach Berechnungen des Sachverständigenrates könnten rund 55 Prozent der Rentnerhaushalte fünf Jahre stationäre Pflege aus Einkommen und Vermögen finanzieren, ohne dafür eine selbstgenutzte Immobilie einsetzen zu müssen. Die durchschnittliche Verweildauer im Pflegeheim liege bei rund 38 Monaten. Diese Zahlen nennt Schnitzer sowohl in ihrem LinkedIn-Beitrag als auch gegenüber Reuters. Daraus leitet sie ihre Forderung ab: Wer die Pflege aus eigener Kraft finanzieren kann, sollte stärker selbst beteiligt werden.
Wer dadurch finanziell überfordert wäre, solle gezielt staatliche Unterstützung erhalten. Auch bei einem Punkt gibt es zwischen Schnitzer und der Bundesregierung einen gemeinsamen Befund: Die jetzt beschlossene Reform soll das Pflegeproblem nicht endgültig lösen. Der Gesetzentwurf selbst geht davon aus, dass die Pflegeversicherung trotz der vorgesehenen Maßnahmen unter erheblichem Finanzdruck bleibt. Bei einem Beitragssatz von 3,6 Prozent wird für 2027 ein rechnerisches Defizit von 7,6 Milliarden Euro ausgewiesen.
Für 2028 steigt der Wert auf 15,4 Milliarden Euro, für 2029 auf 16,9 Milliarden Euro. Deshalb ist bereits die nächste Reformstufe vorgesehen. Laut Gesetzentwurf sollen ab dem 1. Juli 2027 Vorschläge einer Pflegestrukturkommission umgesetzt werden, die eine längerfristig auskömmliche Finanzierung sicherstellen sollen.
Schnitzer hält genau diese Konstruktion für problematisch. Die Bundesregierung verschiebe die grundlegenden Entscheidungen erneut auf eine Kommission, obwohl bereits konkrete Vorschläge vorlägen. Schnitzer sieht deshalb keinen Mangel an konkreten Reformideen.
„Es mangelt nicht an Vorschlägen“, schreibt die Wirtschaftsweise. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ habe bereits Ende 2025 zahlreiche Vorschläge für strukturelle Reformen vorgelegt – unter anderem bei Prävention, Rehabilitation und der Begutachtung der Pflegegrade. Ab 2029 ist zudem eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Kerninflation vorgesehen. Damit soll verhindert werden, dass steigende Preise vollständig bei den Pflegebedürftigen ankommen.
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