Die Bundesregierung hat sich auf die Bedingungen für Zeitverträge an Hochschulen geeinigt. Das teilte Bildungsministerin Stark-Watzinger in Berlin mit. Vorgesehen ist nun, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nach einer Promotion künftig nur noch vier statt sechs Jahre befristet beschäftigt werden dürfen.
Weitere zwei Jahre sollen nur zulässig sein, wenn es eine verbindliche Zusage für einen Anschlussvertrag gibt. Andere Regelungen im Gesetzentwurf waren bereits von der Bundesregierung gebilligt worden - zum Beispiel die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion und für studienbegleitende Beschäftigungen.
Um die Zeitverträge im Wissenschaftsbetrieb wird seit Jahren gerungen. Ein früherer Entwurf hatte eine Verkürzung der Höchstbefristungsdauer der Zeitverträge nach der Promotion auf drei Jahre vorgesehen. Das war unter anderem von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert worden.
Unter dem Hashtag #IchBinHanna teilen tausende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit zwei Jahren ihre Frustration über die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Vor allem, dass sie bis zu sechs Jahre lang immer wieder nur befristete Verträge erhalten, führt bei ihnen zu Unsicherheit und Unzufriedenheit. Nach den sechs Jahren stehen viele von ihnen ohne eine feste Stelle da.
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