Wohngeld ist für viele Haushalte eine wichtige finanzielle Unterstützung. Unklar ist oft, welche Einkommensarten nicht in die Berechnung einfließen.
Berechnung der Wohngeld höhe wiederum ist weit vielschichtiger als die Abfrage des Einkommens: Die Anzahl der Haushalt smitglieder spielt ebenso eine Rolle wie das Mietniveau der jeweiligen Kommune oder die), sei komplex.
Es wird zum Wohngeld-Rechner geraten, um sich zur Unterstützung einen ersten Überblick zu verschaffen. Das Wohngeld solle in erster Linie auch, so informiert dieFoto: Andrea Warnecke, dpa , kommt stellenweise der Frage, was jetzt wirklich alles als Einkommen beim Wohngeld zählt, nahe. Gibt die zuständige Wohnbehörde grünes Licht, wird das Wohngeld übrigens normalerweise ab dem Monat gezahlt, in dem der Eintrag einging, und dann für ein Jahr befristet.
Darauf weist das Wenn nun mehrere Einkommensströme auf den Konten der Haushaltsmitglieder eingehen, kann entsprechend diese Frage aufkommen. Es kommt bei den Einkommensarten ganz darauf an, wie sie gewertet werden: manche pauschal, bei anderen wird nur ein Teil angerechnet, andere zählen komplett nicht als Einkommen. Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalenicht auf. Die dortigen Verantwortlichen haben in einer Tabelle gegenübergestellt, unter welchen Umständen das Wohngeldgesetz Einkommen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten berücksichtigt und wenn nicht.
Werde der Freibetrag von 3000 Euro im Jahr nicht überschritten, werden „nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst“ beim Wohngeld außen vor gelassen. Deutschen Rentenversicherung Rheinland zugehörige Portal ihre-vorsorge.de erläutert, ist das Pflegegeld sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Zudem gelte es - wie etwa das Arbeitslosengeld - beim Wohngeld nicht als „anrechenbares Einkommen“.teilt mit, dass das Elterngeld wie Einkommen behandelt wird, wenn die Höhe der Sozialleistung berechnet wird. Für Wohngeld und Co. heißt das dann: Nicht das komplette Elterngeld wird verrechnet, „sondern nur der Teil, der höher ist als der Elterngeld-Mindestbetrag“. Dieser belaufe sich auf monatlich 300 Euro beim Basiselterngeld sowie 150 Euro bei Elterngeld Plus. Weitere Ausnahmen sind auch einmalige Einnahmen, wie Abfindungen und Unterhaltsnachzahlungen.
Das geht aus dem Wohngeldgesetz hervor. Dort widmet sich das vierte Kapitel dem Einkommen. Wie dasinformiert, zählt einmaliges Einkommen, das in den kommenden zwölf Monaten zu erwarten sei oder innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor Antragstellung floss, zum Jahreseinkommen – „soweit es für den jetzt maßgebenden Einkommensermittlungszeitraum bestimmt ist“. Außerdem gelten Freibeträge.
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