Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Aber nicht alle Sozialleistungen lassen sich damit kombinieren.
Wohngeld : Welche Leistungen kann man gleichzeitig bekommen? Wohngeld kann hingegen laut BMWSB zusammen mit anderen vorrangigen Leistungen bezogen werden. Vorrangige Leistungen sind nach SGB II Sozialleistung en, die vor dem Bürgergeld oder anderen nachrangigen Leistungen beantragt und ausgeschöpft werden müssen, wenn sie geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.
Dazu gehören:Kinder in Wohngeldhaushalten haben darüber hinaus Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, informiert das BMWSB. Das sind Förderungen verschiedener Angebote aus Kultur und Bildung, wie Schul- und Kitaausflüge, Schulbedarf, Nachhilfe und einiges mehr. Auch hier kann also im Haushalt gleichzeitig Wohngeld bezogen werden. Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket schließen einen Wohngeldanspruch nicht aus.
Sie werden bei der Berechnung unterschiedlich berücksichtigt, mindern den Anspruch aber nicht automatisch.zu erhalten, informiert das Familienportal des BMBFSFJ. Allerdings kann das Elterngeld die Chancen auf einen erfolgreichen Wohngeld-Antrag und die Höhe des Wohngeldes beeinflussen. BeiBezug von Rente und Wohngeld ist möglich, insofern bestimmte Bedingungen zum Anspruch auf Wohngeld erfüllt sind.
Ein Freibetrag soll verhindern, dass Rentner durch die Grundrente weniger Wohngeld erhalten: Ein Teil der Rente wird nicht als Einkommen angerechnet – dadurch steigt das Wohngeld oder es entsteht überhaupt erst ein Anspruch darauf. Im Januar 2025 wurde das Wohngeld zuletzt erhöht, wodurch, wie oben beschrieben, in der Regel dazu führt, dass der Anspruch auf Wohngeld entfällt, kann es Ausnahmen geben: wenn BAföG ausschließlich als Volldarlehen ohne Zuschussanteil gewährt wird. Das betrifft jedoch nur wenige Sonderfälle.
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