Wolbergsaffäre: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

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Der frühere Regensburger OB Joachim Wolbergs muss wieder vor Gericht. Der wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit verurteilte Politiker hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, die das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung annahm.

Die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs nach seiner Verurteilung in der Regensburger Korruptionsaffäre war vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erfolgreich. Wie Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting am Mittwoch mitteilte, hat das Verfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Dieses milde Urteil hatte der Bundesgerichtshof gekippt und angeordnet, dass es am Landgericht München neu verhandelt werden müsse. Wegen der noch laufenden Verfassungsbeschwerde war der Prozess aber bisher nicht zustande gekommen. Das wird sich nun durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändern.In einem zweiten mittlerweile rechtskräftigen Urteil war Wolbergs außerdem wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

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