Saarlouis (Saarland) – Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Rechtsanwalt von Neo-Nazi Peter S. (52) kündigte Revision an.
Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Der Rechtsanwalt von Neonazi Peter S. , der vor 32 Jahren den Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Saarlouis-Fraulautern verübt haben soll, kündigte Revision gegen das
Wie berichtete wurde S. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten wegen Mordes und zwölffachen versuchten Mordes verurteilt. Verteidiger Guido Britz erklärte gegenüber dem SR, er werde an diesem Montag gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.Saarbrücken – Die Mühlen der Justiz mahlen langsam: 10 000 unbearbeitete Fälle liegen bei den Staatsanwaltschaften im Saarland.
Das Gericht ist überzeugt, dass der heute 52-Jährige am 19. September 1991 das Feuer gelegt hat, bei dem der Asylbewerber Die im Urteil vertretene Einzeltäter-These und die rassistische Motivlage von S. seien aber zweifelhaft, zitiert der SR nun den Rechtsanwalt des Verurteilten. Er verweist auf die „geständige Einlassung“ seines Mandanten, wonach er das Feuer nicht alleine gelegt habe.
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