Rund fünf Jahre nach dem Start der Musterfeststellungsklage tut sich in Bezug auf sogenannte Insolvenz-Masseverfahren gerade einiges – mit besonderen Auswirkungen für Kapitalmarkt- und Kriminalinsolvenzen.
Volleyballer des SSC Karlsruhe: Für den Partner Bayerische Energieversorgungsgesellschaft läuft ein Insolvenzverfahren.
Gegenstand der Musterfeststellungsklage im Fall BEV war die Anrechnung beziehungsweise Nichtanrechnung eines Neukundenbonus durch den Insolvenzverwalter. Dieser hatte – so der BGH in seiner Ausführung zum Sachverhalt – die Verträge von mehr als 100.000 BEV-Kunden abgerechnet, ohne dabei den Neukundenbonus zu berücksichtigen. Die Begründung: Die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr sei durch die Insolvenz nicht erreicht worden.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung den Insolvenzverwalter mit einem Unternehmer bei der Musterfeststellungsklage gleichgesetzt. Der BGH geht demnach im Ergebnis von der Fußstapfentheorie aus. Diese Theorie besagt, dass ein Rechtsnachfolger – im Fall von BEV der Insolvenzverwalter – in die gesamte Rechtstellung des Vorgängers – in diesem Fall der BEV – eintritt.
Bei Phoenix gab es rund 30.000 geschädigte Anleger und weitere Gläubiger. Die Wahrscheinlichkeit wäre groß, dass ein Verband in einem Fall wie Phoenix eine Musterfeststellungsklage zu bestimmten Punkten einreichen würde – etwa zur Klärung von sogenannten Aussonderungsansprüchen bezüglich der Einlagenzahlungen der Anleger, wenn diese vermengt mit anderen Geldern auf einem Bankkonto des insolventen Unternehmens liegen würden.
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