Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie als Gewerkschaftsmitglied unter Umständen Anspruch auf Streikgeld. Das muss man dazu wissen.
Haben Sie schon mal die Arbeit aufgrund eines Streiks niedergelegt? Dann haben Sie als Gewerkschaftsmitglied unter Umständen Anspruch auf Streikgeld. Das muss man dazu wissen.
Zu dieser Entscheidung ist der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1990 gekommen . Denn die Zahlung ist weder als Gegenleistung für eine Tätigkeit noch als Entschädigung anzusehen und damit nicht versteuerbar.
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