Im Verfahren des ex-BSI-Chefs Arne Schönbohm gegen Moderator Jan Böhmermann wegen vermeintlicher Falschbehauptungen in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ hat das Münchner Landgericht entschieden: Unterlassung ja, Schadensersatz nein. Das Gericht hält die Behauptung Böhmermanns über Verbindungen Schönbohms zu russischen Geheimdiensten für unwahre Tatsachenbehauptung.
Moderator Jan Böhmermann legte in seiner Satire sendung „ZDF Magazin Royale“ nahe, dass der damalige Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Kontakte zu russischen Geheimdiensten habeIm Jahr 2022 hatte Böhmermann mit einem Beitrag in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ mit offenbar Falschbehauptungen zur Abberufung des damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik , Arne Schönbohm , gesorgt.
Der Behördenleiter verklagte das ZDF wegen der Verbreitung von Fake News – der Fall landete vor der Zivilkammer des Münchner Landgerichts. Am Donnerstag fiel nun im Münchner Justizpalast eine Entscheidung in dem Fall: Unterlassung ja, Schadensersatz nein!Der Entertainer behauptete in der Satire-Sendung, dass der damalige Chef des Bundesamts für Cybersicherheit Verbindungen zu russischen Geheimdiensten habe.
verlangte aufgrund der unrechtmäßigen Suspendierung in der Folge der Sendung zudem 100.000 Euro Schadensersatz. ► Nun hat das Gericht Schönbohms Klage in Teilen stattgegeben. Im Urteil heißt es: „Nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe.“ Dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Das ZDF müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen.
Eine sechsmonatige Untersuchung des Bundesamts für Verfassungsschutz hatte Schönbohm jedoch entlastet. Aus der ZDF-Mediathek wurde die streitige Sendung ohne Angabe von Gründen entfernt. Auf dem Youtube-Kanal des Magazins ist sie aber nach wie vor abrufbar.
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