Für eine gewisse Zeit einen Job im Ausland annehmen? Für viele Beschäftigte ist das normal. Den Ansprüchen auf die gesetzliche Rente tut das keinen Abbruch, im Gegenteil. So gehen Sie's richtig an.
Für eine gewisse Zeit einen Job im Ausland annehmen? Für viele Beschäftigte ist das normal. Den Ansprüchen auf die gesetzliche Rente tut das keinen Abbruch, im Gegenteil. So gehen Sie's richtig an.
Wenn Sie eine Zeit lang im Ausland gearbeitet haben, sollten Sie das unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger wissen lassen. Denn solche Zeiten können sich positiv auf Ihren späteren Rentenanspruch auswirken. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. Um nämlich überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen, muss man unter anderem eine Mindestversicherungszeit vorweisen können. Für langjährig Versicherte sind das in Deutschland 35 Jahre. Und dazu zählen eben nicht nur die in Deutschland erbrachten Arbeitsjahre, sondern auch jene im Ausland.
Die Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen weiteren Staaten hat Deutschland zudem Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien, sodass auch Versicherungsjahre in diesen Ländern auf den eigenen Rentenanspruch einzahlen.
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