Zivilprozess: Klinikum Lippe zahlt 100.000 Euro Schmerzensgeld nach Tod von Zwölfjähriger

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Zivilprozess: Klinikum Lippe zahlt 100.000 Euro Schmerzensgeld nach Tod von Zwölfjähriger
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Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass dem Klinikum Lippe grobe Behandlungsfehler unterlaufen sind, als im Dezember 2019 eine zwölfjährige Patientin starb. Ein Vergleich wurde geschlossen und die hinterbliebene Familie erhält ein Schmerzensgeld. Der parallel laufende Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung geht weiter.

Detmold. Dezember 2019, am Klinikum Lippe , ereignete sich eine unfassbare Tragödie. Eine zwölfjährige Patientin starb völlig unerwartet, obwohl sie lediglich wegen eines gewöhnlichen Magen-Darm-Infektes behandelt werden sollte. Nun hat die Zivilkammer des Landgerichts Detmold anhand eines eingeholten medizinischen Gutachtens entschieden: Dem behandelnden Arzt und den damals involvierten Pflegekräfte n sind grobe Behandlungsfehler unterlaufen.

Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen, dem das Klinikum Lippe kurz vor Weihnachten zugestimmt hat. Der Betrag, der laut Landgericht Detmold der hinterbliebenen Familie nun ausgezahlt wird, umfasst Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und Schadensersatz in Höhe von etwas mehr als 100.000 Euro. Dieser Betrag ist symbolisch zu verstehen und stellt keine Entschädigung für die unfassbare Tragödie dar, insbesondere da der parallel laufende Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung weitergeht. Die Eltern der jungen Patientin erlitten „schwerwiegend seelisches Leid“, was das Landgericht in seinem Vorschlag berücksichtigt. Der Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth betont, dass der Verlust eines Kindes „weder durch eine Geldzahlung ausgeglichen noch gesühnt werden kann“. Für die betroffene Familie bedeutet die Entscheidung des Gerichts vor allem eines: ein Stück weit Gewissheit und Bestätigung. Erika Leimkühler, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht aus Herford, die die Familie sowohl zivilrechtlich als auch im Strafverfahren vertritt, erklärt: „Für die Eltern ist durch das Gutachten ihre Einschätzung bestätigt worden.“ Die Mutter war dem Kind auf der Station über Nacht nicht von der Seite gewichen, hatte mehrfach die Krankenschwestern gerufen, weil es der Tochter immer schlechter ging. Dennoch passierte nichts. Am nächsten Morgen blieben alle Reanimationsversuche erfolglos. Prof. Dr. Sebastian Bergrath, Facharzt für Anästhesiologie und Chefarzt des Zentrums für klinische Akut- und Notfallmedizin in Mönchengladbach, kommt in seinem für den Zivilprozess erstellten Gutachten zum Schluss, dass maßgeblich grobe ärztliche und pflegerische Fehler zu dem Tod des Mädchens geführt haben. Es seien mehrere Entscheidungen getroffen worden, „die schlechterdings nicht hätten passieren dürfen“, so Bergrath. Der behandelnde Arzt habe eine „falsche Wahl“ bei der Infusionslösung getroffen, um den offensichtlichen Flüssigkeitsverlust des Kindes auszugleichen. Diese hätte aus Sicht des sachverständigen Facharztes sofort mit einer isotonischen Elektrolytlösung behandelt werden müssen. Genau zu diesem Ergebnis war bereits der von der Staatsanwaltschaft Detmold beauftragte Gutachter im Strafverfahren gekommen. Prof. Bergrath führt außerdem aus, dass die Patientin auf der Station unzureichend überwacht wurde, ihre Vitalfunktionen nicht kontrolliert und daher die lebensbedrohliche Situation nicht erkannt wurde. Der Abfall der Körpertemperatur des Mädchens auf 35 Grad sei als „absolutes Alarmsignal zu verstehen und hätte zusammen mit der klinischen Verschlechterung zu einer sofortigen Reaktion führen müssen“, heißt es im Gutachten. „Zu diesem Zeitpunkt war der tödliche Verlauf noch abwendbar. Durch die Pflegekräfte fand eine offensichtliche Bagatellisierung und ein Nichterkennen der Notsituation statt.“ Hätten die Pflegekräfte also genau erfasst, dass sich Hände und Füße des Kindes kühl anfühlten und blau verfärbten, wie es die Mutter ihnen gegenüber bemerkt hatte, hätten sie unbedingt handeln müssen. Wäre darüber hinaus der Abfall der Körpertemperatur als akut lebensbedrohlich richtig eingeschätzt worden und sofort ein Arzt hinzugerufen worden, dann hätte dem Sachverständigen nach eine realistische Chance bestanden, das Leben des Kindes zu retten. „Der Arzt und auch die Pflegekräfte haben die Symptome der Tochter meiner Mandanten nicht hinreichend ernstgenommen“, sagt Leimkühler. Die Eltern mussten im Sommer 2023 vor dem Amtsgericht Detmold mitansehen, wie ein Strafverfahren nach dem anderen gegen drei von damals vier involvierten Krankenschwestern gegen Geldauflagen zwischen 2.000 und 3.000 Euro eingestellt wurden. Die Richterin hatte nicht sicher feststellen können, ob die Pflegekräfte etwas hätten anders machen können, um das Kind zu retten. Weil Rechtsanwältin Erika Leimkühler am letzten Prozesstag im September 2023 noch ein unabhängiges Pflegegutachten beantragt hatte, wird die übrig gebliebene Krankenschwester wieder auf der Anklagebank sitzen. Zuvor hatte ein von der Verteidigung ins Spiel gebrachter Pflegegutachter sinngemäß ausgesagt, solch erfahrenen Krankenschwestern könnten gar keine Fehler unterlaufen.

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