#Bielefeld (ots) Bei der Überprüfung der Ladung eines Lkws beim Zollamt Arnsberg, das zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, stellte sich heraus, d
Bei der Überprüfung der Ladung eines Lkws beim Zollamt Arnsberg, das zum Hauptzollamt Bielefeld gehört, stellte sich heraus, dass bei den 80.000 angemeldeten Dosen mit einem Energydrink der gesetzlich vorgeschriebene Höchstwert eines Inhaltsstoffes überschritten wurde. Die Energydrinks dürfen daher in Deutschland nicht verkauft und müssen wieder ausgeführt werden. Darüber hinaus fehlten auf den Getränkedosen die erforderlichen Pfandzeichen.
Die eingeschaltete zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in Frankfurt am Main untersagte die Einfuhr. „Weitere Nachforschungen durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde haben ergeben, dass die Energydrinks massenweise auch über das Internet verkauft werden und das ebenfalls ohne Dosenpfand. Diesem Umstand wird der Hochsauerlandkreis in Meschede jetzt einen Riegel vorschieben.“, so Sascha Gawenda, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
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