In zwei unabhängigen Ermittlungsverfahren durchsuchten Frankfurter Zollfahndungskräfte am 9. Januar 2025 in Friedberg und Saarlouis mehrere Geschäftsräume und Lagerräume. Dabei sicherten sie umfangreiche Beweismittel, darunter über 1,6 Millionen unversteuerte und mutmaßlich gefälschte Zigaretten, rund 70 Kilogramm illegal hergestellten Wasserpfeifentabak und 210.000 unversteuerte E-Zigaretten. Der geschätzte Steuerschaden an der Allgemeinheit beträgt mehrere hunderttausend Euro.
In zwei unabhängigen Ermittlungsverfahren schlugen Frankfurter Zollfahndung skräfte am 9. Januar 2025 in Friedberg und Saarlouis zu und sicherten umfangreiche Beweismittel. Das Zollfahndung samt Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, beschlagnahmte bei Durchsuchungsmaßnahmen in Lagerräumen in Saarlouis 47 Europaletten vollgepackt mit unversteuerten und in Deutschland nicht zugelassenen E- Zigaretten . Ein 39 Jahre alter Tatverdächtiger wurde festgenommen. Die rund 210.
000 elektrischen Einmalzigaretten diverser Ausführungen waren nach bisherigen Ermittlungen für den Weiterversand an Endabnehmer in Deutschland sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten bestimmt und bereits in vorbereiteten Packstücken kommissioniert. Erkenntnisse aus laufenden Ermittlungen brachten die Zollfahnder auf die Spur der agierenden Zigarettenschmuggler. Der geschätzte Steuerschaden an der Allgemeinheit beträgt rund 1,4 Millionen Euro. Der festgenommene Tatverdächtige befindet sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken in Untersuchungshaft. Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, erklärte: „Das in E-Zigaretten enthaltene Liquid unterliegt in Deutschland der Tabaksteuer. Vapes sind hier nur zugelassen, sofern sie nicht mehr als zwei Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit enthalten. Die sichergestellten elektrischen Einmalzigaretten überstiegen die zulässige Füllmenge bei Weitem und waren zudem nicht ordnungsgemäß versteuert. Letztlich handelt es sich hiermit um eine illegale, ernstzunehmende Steuerhinterziehung, die jedem Einzelnen von uns zum Nachteil gereicht.“ Die weiteren Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken laufen. An den Einsatzmaßnahmen waren Kräfte des Hauptzollamtes Saarbrücken beteiligt. Der Abtransport der umfangreichen Menge an inkriminierter Ware erfolgte mit tatkräftiger Unterstützung durch das Technische Hilfswerk, Ortsverbände Saarlouis, Dillingen und Beckingen.In einem weiteren Ermittlungsverfahren stießen die Frankfurter Zollfahnder bei Durchsuchungsmaßnahmen am 9. Januar 2025 in Friedberger Geschäftsräumen auf über 1,6 Millionen unversteuerte und mutmaßlich gefälschte Zigaretten sowie auf rund 70 Kilogramm illegal hergestellten Wasserpfeifentabak. Zudem konnte durch die Einsatzkräfte Bargeld in Höhe von 71.000 Euro sichergestellt werden. , „Illegale und gefälschte Tabakwaren werden oft unter hygienisch sehr fragwürdigen Umständen hergestellt. Somit sind gesundheitliche Risiken – zusätzlich zu den ohnehin bestehenden – nicht auszuschließen. Zudem müssen sich die Konsumenten unversteuerter Tabakwaren bewusstmachen, dass sie hiermit aktiv erhebliche Steuerhinterziehung und kriminelle Machenschaften unterstützen“, erklärt Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main. Gegen den 46-jährigen Tatverdächtigen wird bereits seit Herbst letzten Jahres wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ermittelt, nachdem er in einem anderen Ermittlungsverfahren ins Visier der Zollfahndung geriet. Der entstandene Steuerschaden für die 8.250 Stangen illegale Zigaretten und den unversteuerten Wasserpfeifentabak beläuft sich auf über 350.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt und dauern an. Das Tabaksteuergesetz definiert Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzter Tabak und Wasserpfeifentabak) sowie erzeugnisse, die dem Tabak gleichgestellt sind, z.B. Kräuterzigaretten. Es umfasst auch Substitute für Tabakwaren, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind, wie z.B. Liquids für E-Zigaretten. Wasserpfeifentabak und Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, gehören nicht dazu. Auch Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen in gleichem Maße wie die o.g. Fertigprodukte der Tabaksteuerpflicht
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