Wer mit dem Zug in den Urlaub reist, muss oft zwei oder mehr Bahnunternehmen nutzen. Das kann kompliziert werden, wenn es rechtlichen Ärger gibt. Auch, wenn man die Bahntickets zusammen gekauft hat.
Wer mit Fernzügen in verschiedenen europäischen Ländern unterwegs ist, reist dabei nicht nur mit der Deutschen Bahn, sondern auch mit den jeweiligen Bahngesellschaften der anderen Länder. Doch wer von der Deutschen Bahn etwa in einen Zug der französischen SNCF oder der österreichischen ÖBB umsteigt, sollte beim Buchen einiges beachten. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum hin.
Getrennte Beförderungsverträge Doch laut EVZ schließen die Buchungsplattformen in der Realität diese Haftung in ihren Verträgen oft aus. Stattdessen werde darauf hingewiesen, dass getrennte Beförderungsverträge geschlossen werden. Damit haben Fahrgäste keine Ansprüche bei verpassten Anschlüssen. Ihnen steht aber eine Hotelübernachtung zu, sollte eine Weiterreise am selben Tag nicht mehr möglich sein.
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