Zuzahlung zu Medikamenten oder Physiotherapie: Wann Sie sich von den Kosten befreien lassen können

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Für medizinische Leistungen müssen gesetzlich Versicherte einen Anteil selbst zahlen. Doch nicht bis ins Unermessliche. Wer sich befreien lassen kann und für wen das zu Jahresbeginn sinnvoll ist.

Wer als gesetzlich Versicherter gelegentlich mit einem Rezept ein Medikament in der Apotheke abholt, kennt das: Einen Teil der Kosten muss man selbst tragen. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beträgt zehn Prozent, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro.

Ähnliche Regelungen gelten für Hilfsmittel wie Prothesen oder Hörgeräte, bei Krankenhausaufenthalten fallen zehn Euro Zuzahlung je Kalendertag an. Und das sind nur ein paar Beispiele, wofür gesetzlich Versicherte nach Angaben der Verbraucherzentrale zuzahlen. Für manche läppert sich das im Laufe eines Jahres ordentlich.Um nicht übermäßig finanziell strapaziert zu werden, gibt es daher eine Höchst- beziehungsweise Belastungsgrenze.

Um das Jahresbruttoeinkommen korrekt einzugeben, sind ein paar Dinge wichtig. Zum einen muss das Einkommen des gesamten Haushaltes berücksichtigt werden, also etwa auch das vom Ehepartner. Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zählen hingegen nicht.Nun kenne ich also meine individuelle Belastungsgrenze. Gehen die Zuzahlungen über diesen Betrag hinaus, informiert einen die Krankenkasse aber nicht automatisch.

Überschreitet man die Belastungsgrenze, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Formulare gibt es online oder auf telefonische Anfrage. Beilegen müssen Antragsteller Quittungen der Zuzahlungen und Einkommensnachweise, chronisch Kranke zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung, so die Verbraucherzentrale.

Allen Versicherten, die bereits zu Beginn des Jahres wissen, dass sie die Belastungsgrenze überschreiten werden, rät der Deutsche Apothekerverband , schon jetzt eine Befreiung zu beantragen. In dem Fall überweist man der Krankenkasse eine Vorauszahlung in Höhe der Belastungsgrenze und muss dann im gesamten Jahr keine Zuzahlungen leisten.

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