In Mecklenburg-Vorpommern haben 2024 zwölf Personen eine Entschädigung für die Zeit erhalten, die sie in Untersuchungshaft verbrachten, da gegen sie eingeleitete Verfahren eingestellt wurden oder sie rechtskräftig freigesprochen wurden.
In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2024 zwölf Personen eine Entschädigung für verbüßte Untersuchungshaft erhalten, weil das gegen sie eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt wurde oder ein rechtskräftiger Freispruch vorlag. Die Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr gleich, wie das Justizministerium in Schwerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2022 und 2021 waren es jeweils zehn Menschen.
2024 befanden sich in den Justizvollzugsanstalten des Landes laut Angaben insgesamt 829 Personen in Untersuchungshaft. Im Jahr 2024 wurden Entschädigungen für 1.004 Tage Untersuchungshaft geleistet. Der Tagessatz beträgt dabei 75 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Dies ergibt für 1.004 Tage einen Gesamtbetrag in Höhe von 75.300 Euro. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) betonte, dass sich im Laufe eines Ermittlungsverfahrens die Voraussetzungen manchmal ändern könnten. ‚Daher ist es sehr bedeutend, darauf hinzuweisen, dass es sich dann nicht um Unrecht handelt, sondern immer um die Ermittlungsarbeit zur Gerechtigkeit geht.‘ Auf der anderen Seite sei es natürlich richtig, immer wieder zu fragen, wie viel ein verlorener Tag in Freiheit wert sei und dass in solchen Fällen Entschädigung gezahlt werde. Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiteten äußerst gründlich. In jedem Fall sei die Entscheidung, ob Untersuchungshaft beantragt und angeordnet werde oder nicht, an sehr strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Eine Entschädigung für verbüßte Untersuchungshaft kommt laut Ministerium immer erst in Betracht, wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigte Person eingestellt hat oder die Person nach Anklageerhebung rechtskräftig freigesprochen wurde. Zudem muss nach erfolgter Antragstellung das anschließende Entschädigungsverfahren abgeschlossen sein.
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