Homöopathie bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten

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Homöopathie bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten
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Ein neues Gesetz zur Kostenübernahme von Krankenkassen beschäftigt sich mit der Homöopathie und anderen Leistungen der Alternativmedizin.

Rund 74 Millionen Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Krankenkassen müssen ihren Versicherten ein Grundniveau an Gesundheit sbehandlung bezahlen. Es gibt aber auch andere Leistungen, die übernommen werden. Aktuell ist ein Gesetz in Planung, dass sich mit der Kostenübernahme von Krankenkassen beschäftigt: das Gesundheit sversorgungsstärkungsgesetz.

Anders als bisher geplant, soll die Homöopathie nicht gestrichen werden. Krankenkassen bezahlen damit wohl weiterhin Globuli, Schüßlersalze und andere Teile der Alternativmedizin. Was aber übernimmt dieWelche Kosten die Krankenkassen zwingend übernehmen müssen, regelt grundsätzlich das Sozialgesetzbuch. Konkrete Vorgaben über bestimmte Leistungen gibt es allerdings nicht. Vielmehr heißt es, der Versicherte hat einen Anspruch auf eine ausreichende und bedarfsgerechte medizinische Krankenbehandlung ha

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